Home Staging ist mehr als Dekoration – es ist Verkaufsstrategie.Ich sorge dafür, dass Ihre Immobilie auf den ersten Blick überzeugt: größer, heller und emotionaler.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Mehr Aufmerksamkeit online: bessere Fotos, mehr Anfragen
• Schnellere Vermarktung: bis zu 50 % kürzere Verkaufszeit
•Höherer Verkaufspreis: im Schnitt +10–15 % Mehrerlös.
So wird Ihre Immobilie zum Lieblingsobjekt auf dem Markt – und verkauft sich schneller, sicherer und profitabler.

Diese Ergebnisse überzeugen bereits Eigentümer, Makler und Investoren in der Bodenseeregion.
Homestaging vom See eG
Mühlenweg 23
88633 Heiligenberg
+49 160 95851786
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlichaufgrund der nachstehenden Bedingungen.
1.2 Telefonische und mündliche Absprachen oder Abänderungen oderNebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Aufträgegelten nur als angenommen, wenn sie auf der Grundlage dieserGeschäftsbedingungen bestätigt sind. Unser
Angebot behält zwei WochenGültigkeit.
2. Laufzeit des Vertrages, vorzeitige Kündigung
2.1 Der Vertrag endet bei Verträgen mit fester Laufzeit mit Ablaufdieser Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bis zum Ablauf der
Laufzeit ist nur eineaußerordentliche Kündigung aus wichtigemGrund möglich, das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlos-
sen.
2.2 Kündigt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertretenhaben, den Auftrag vorzeitig, so werden für die Planung,
Arbeitsvorbereitung sowie entgangener Gewinn pauschal 20 % der Auftragssumme ohne besondereNachweise berechnet.
DieGeltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller stehtes frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
2.3 Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen:
a. wenn der Auftraggebereine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmeraußerstande setzt, die Leistung aus
zuführen;
b. wenn der Auftraggebereine fällig Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät;
c. wenn der Auftraggebervorsätzlich von dem Auftragnehmer eingebrachte Gegenstände beschädigt oder aus der Immobilie entfernt.
3. Preise
3.1 Es gilt die schriftlich vereinbarte Vergütung. Auf Verlangen einerVertragspartei sind bei Lieferungen, die sich über einen längeren Zeit-
raum hinziehen nachfrühesten vier Monaten - gerechnet vom Vertragsabschluss - Verhandlungen übereine angemessene Preisanpassung
durchzuführen, wenn:
a. die Preise für dasbenötigte Material oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche odertarifliche Änderungen insgesamt um
mehr als 5 % steigenoder fallen oder
b. die gesetzlicheMehrwertsteuer eine Änderung erfährt.
3.2 Bei sämtlichen im Rahmen der Internetpräsens angegebenen Preisenhandelt es sich um Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatz-
steuer.
4. Vertragsdurchführung
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zurDurchführung der Leistungen des Auftragnehmers erforderlichen In-
formationen und Unterlagenzur Verfügung und sorgt für freien und gefahrlosen Zutritt zu der Immobilie.
4.2 Die gelieferten Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände bleibenim Eigentum des Auftragnehmers. Nach Beendigung des Vertrages
wird der Auftragnehmernach Terminabsprache mit dem Auftraggeber die gelieferte Ware abholen. Zudiesem Zweck gewährt der Auf-
traggeber zum vereinbartenTermin ungehinderten Zugang zur Immobilie.
4.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, angebotene Leistungen durchDritte durchführen zu lassen.
5. Zahlung
5.1 Nach Auftragserteilung sind 50 % der Auftragssumme innerhalb 8Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, die restlichen 50 %
mit Lieferung derEinrichtungs- und Dekorationsgegenstände.
5.2 Grundsätzlich kann die Annahme eines Auftrages von einerSicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
5.3 Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
5.4 Werden Zahlungen gestundet oder später als nach dem festgelegtenZahlungstermin geleistet, so können für die Zwischenzeit Zinsen in
Höhe von 5,0Prozentpunkten über dem Basiszinssatznach § 247 BGB gerechnet werden, ohne dass es eines Nachweises über die tat-
sächlich angefallenenZinsen bedarf. Bei Nachweis von höheren Kosten können diese geltend gemachtwerden.
5.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegenetwaiger Gegenansprüche des Bestellers einschließlich Minderungs-
ansprüche istausgeschlossen, falls sie von uns nicht ausdrücklich anerkannt wird oderrechtskräftig festgestellt ist.
5.7 Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, darf derAuftragnehmer die Arbeiten bzw. weitere Lieferungen bis zur Zahlung einstellen.
6. Gewährleistung
6.1 Schadensersatzansprüche sind für den Fall der nur einfachenFahrlässigkeit ausgeschlossen. Entgangener Gewinn und Folgeschäden
könnennicht geltend gemacht werden.
6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung seinerLeistungen Gegenstände mittels Nagel, Schraube, Dübel oder anderweitig in
der Immobilie anzubringen.Der Auftragnehmer ist nichtverpflichtet, die hierbei üblicherweise entstehenden Beschädigungen
(Bohrlöcher, Putzabplatzungen) nach Auftragsende zu beseitigen. SonstigeMängel, die durch die Lieferung und den Aufbau der Möbel
sowiederen Abbau und Abtransport an der Immobilie entstehen, sind spätestens zweiWochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die spätere
Meldung offenkundiger Mängel ist ausgeschlossen. Bei sämtlichfestgestellten Mängel besteht für uns zunächst ein Nachbesserungsrecht.
Schlägt die Nachbesserung oder nach unserem billigen Ermessen dieErsatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Besteller
nachseiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen.
6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Möblierung, Dekoration undAusstattung der Immobilie nach freiem Ermessen zu gestalten.
6.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie, dass die von ihm odervon Dritten in seinem Auftrag vorgenannte Leistungen zum
Verkauf oder zur Vermietung der Immobilie führt noch dafür, dass einbestimmter oder ein höherer Kauf- oder Mietpreis erzielt wird.
6.5 Die Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels verjähren in derregelmäßigen Verjährungsfrist nach BGB. Die Verjährung beginnt
mit dem Abtransport derMöbel.
6.6 Ist ein Mangel zurückzuführen auf Anordnung des Bestellers, aufvorgeschriebene Stoffe oder Bauteileoder auf die Beschaffenheit der
Vorleistung eines anderenUnternehmers, so sind wir von der Gewährleistung für diese Mängel frei.
7. Haftung des Auftraggebers
7.1 Der Besteller verpflichtet sich, die eingebrachten Gegenstände,insbesondere die Möbel, sorgfältig zu verwahren und pfleglich zu behan-
deln, gegen Feuer- undDiebstahlsgefahr zu versichern und uns das Bestehen einer solchen Versicherungauf Verlangen nachzuweisen.
Ein etwa bestehenderAnspruch an die Versicherung gilt insoweit an uns abgetreten. Eine etwaigePfändung der gelieferten Ware durch
Dritte hat uns derBesteller sofort anzuzeigen. An die Stelle der uns gehörenden Ware tritt, wenndiese dennoch veräußert wird, der An-
spruch des Bestellersgegen Dritte, der bis zur Höhe unserer gesamten Forderung als abgetreten gilt.Auf Verlangen hat der Besteller bei
uns hierüber unverzüglichdie erforderlichen Angaben zu machen unddie Forderung gegenüber Dritten einziehen zu können.
Der Besteller haftet fürBeschädigungen an den eingebrachten Gegenständen sowie deren Verlust. Dies giltauch soweit die Beschädigun-
gen oder der Verlust durchDritte verursacht wurde.
7.2 Der Besteller ist nicht berechtigt, die eingebrachtenEinrichtungs- oder Dekorationsgegenstände, insbesondere Möbel aus derImmobilie,
zu entfernen.
8. Vertraulichkeit und Nutzungsrechte
8.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen seiner Leistungengefertigten Skizzen, Fotos und Videos sowie sonstige Dokumentations-
unterlagen unentgeltlich zuWerbezwecken und zur Veröffentlichung zu nutzen, insbesondere den Ort derbelegenen Immobilie sowie den
Kaufpreis bzw. dievereinbarte Brutto- und Nettomiete zu benennen.
9. Datenschutz
9.1 Die im Rahmen ihres Auftrages angegebenen personenbezogenen Daten(bzw. Name, Adresse, Telefonnummer usw.) werden zur
Abwicklung des Auftrags, zur Kundenbetreuung und Marktforschung oder zurErfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert,
verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus können die Daten zur Zusendungvon aktuellen Informationen und Angeboten verwendet werden.
Solltensie diese Informationen nicht wünschen, wenden sie sich bitte mit ihremAnliegen an:
Homestagingvom See eG, Mühlenweg 23, 88633 Heiligenberg.
10. Gerichtsstand
10.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Auftraggebers, gleich auswelchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlos-
sen. Ebenso ist diegerichtliche Geltendmachung dervorbezeichneten Ansprüche des Bestellers durch Dritte im eigenen Namen unzu-
lässig.
10.2 Der Besteller kann den Auftragnehmer nur an dessen Wohnsitz in 88633 Heiligenberg verklagen.
10.3 Für Klagen des Auftragnehmers gegen den Besteller ist derWohnsitz des Bestellers maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oderPersonen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oderderen Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nichtbekannt ist. In diesen Fällen ist der Wohnsitz des Auftragnehmers in 88633 Heiligenberg maßgebend.
10.4 Der Auftragnehmer nimmt derzeit nicht an einemStreitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
10.5 Die Nichtigkeit und die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desHomestagingvertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen ha-
ben nicht die Nichtigkeitund/oder Unwirksamkeit des gesamten Homestagingvertrages oder derGeschäftsbedingungen zur Folge.